Europäische Regulierungslandschaft
Seit der Verabschiedung des Europäischen Green Deals im Jahr 2020 sind zahlreiche Initiativen in Kraft getreten, mit dem Ziel, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Im Juli 2021 wurden die Ziele des Europäischen Green Deals mit dem Europäischen Klimagesetz 8 verankert. Nachdem das Ziel der EU, die Emissionen bis 2030 um mindestens 55 % zu reduzieren, rechtsverbindlich wurde, wurde das "Fit for 55"-Paket verabschiedet, das eine Reihe von Initiativen zur Unterstützung der Entkarbonisierung der Sektoren vorsieht. Dazu gehörte die Ausweitung des EU-Emissionshandelssystems (eine Kohlenstoffsteuer, die sich auf die inländische Produktion emissionsintensiver Tätigkeiten wie die Zementherstellung bezieht) und die Einrichtung eines neuen sozialen Klimafonds9.
Die EU hat nicht nur ehrgeizige Emissionsziele festgelegt, sondern auch die Berichterstattungspflicht für Unternehmen erheblich erhöht. Die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) tritt 2023 in Kraft und verpflichtet die Unternehmen, nicht-finanzielle Informationen über die Umweltauswirkungen ihrer Tätigkeiten offenzulegen. Gleichzeitig dürfte die EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD) eine neue Ära der Unternehmensverantwortung einläuten.


