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MediaTech

Berufs-, Technologie-, Multimedia-, Datenschutz- und Netzsicherheitsversicherung in einer einzigen Police.

Beazleys MediaTech-Police ist schlank und ganzheitlich, um Technologie- und Dienstleistungsunternehmen im Schadenfall nahtlos abzusichern, und umfasst eine Fehler- und Unterlassungsversicherung (E&O) sowie eine Medienversicherung.

Wir unterstützen unsere Versicherten bei Tausenden von Schadenfällen im Zusammenhang mit Softwarefehlern, Hardwaremängeln, Implementierungsfehlern und Ausfallzeiten sowie bei Rechtsstreitigkeiten über geistiges Eigentum und Personenschäden, die sich aus Medieninhalten ergeben.

Geeignet für

Unternehmen, die Aufträge für Dritte im technologischen Bereich ausführen und Risiken im Bereich Berufshaftpflicht, Cyber und Medienhaftpflicht ausgesetzt sind:

  • Werbeagenturen/Marketingberater
  • Call-Center-Dienstleistungen
  • Software-Entwickler
  • Beratung im Bereich Cybersecurity
  • Datenanalyse/Verarbeitung
  • Datenverwaltung/Warehousing
  • Gesundheitssoftware/Telemedizin
  • Internet Service Provider (ISP)
  • IT-Beratung
  • Lead Generation
  • Peer-to-Peer/Online-Marktplatz
  • Pre-Packaged Software
  • Security-Software-Entwickler
  • Telekommunikationsberater
  • Videospielentwickler
  • Video/AV-Produktionsdienstleistungen
  • Website-Entwickler

Unsere Deckung

Limits 

Im Durchschnitt bieten wir ein Limit von 15 Millionen Euro anmit der Möglichkeit, es bis zu 25 Millionen Euro zu erhöhen.

E&O - Berufshaftpflicht

  • Ausgeweitete Berufshaftpflicht, um den Bedarf an nicht-technischen professionellen Dienstleistungen zu decken
  • Unbeabsichtigte Vertragsverletzung für die Berufshaftpflichtversicherung

Media

  • Online- und Offline-Medien, einschließlich der in sozialen Medien veröffentlichten Inhalte, für Unternehmen, die ihre eigenen Produkte bewerben, sowie bei der Erbringung von Dienstleistungen für andere
  • Unterschlagung von Geschäftsgeheimnissen, Verletzung von Urheberrechten oder Markenrechten
  • Seelische Grausamkeit und emotionales Leid
  • Verleumdung, Verletzung der Privatsphäre und Plagiarismus

Fallbeispiele

Ein Softwareunternehmen entwickelte für ein Telekommunikationsunternehmen eine Plattform zur Analyse der Breitbandnutzung seiner Kunden. Bei dem Telekommunikationsunternehmen trat ein Problem mit der Plattform auf, das zu einer falschen Aufzeichnung der Datennutzung führte. Infolgedessen wurde die Breitbanddatennutzung von fast 100 000 Kunden falsch erfasst. Nachdem sich das Telekommunikationsunternehmen mit einer Regulierungsbehörde geeinigt hatte, um die betroffenen Kunden zu entschädigen, arbeitete Beazley mit dem versicherten Softwareunternehmen zusammen, um einen sachkundigen Verteidiger zu beauftragen und die Angelegenheit beizulegen.